Der Vertrag von Maastricht

-Die EU wird begründet-

Der Prozess der Verwirklichuzng des Binnenmarktes zu Beginn der 90er Jahre hat damals zu einer weiteren Entiwcklung hinsichtlich der Begründung der EU geführt.

So trafen sich im Dezember 1990 die Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedsstaaten in zwei Regierungskonferenzen. Dort sollten Maßnahmen zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion und die Verwirklichung einer politischen Union erarbeitet und vorangetrieben werden.

Diese Ergebnisse wurden im Vertrag über die EU niedergelegt und am 07.02.1992 in Maastricht von den Mitgliedsstaaten unterzeichnet. (pk)

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