Sharepic Stärkung des Rechtsstaatsmechanismus

Stärkung des Rechtsstaatsmechanismus als wichtiges europäisches Signal

Die Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Regierungen und des Europäischen Parlaments haben sich auf Maßnahmen bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien verständigt. Demnach sollen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit nach Artikel 7 der EU-Verträge, mit Kürzungen der EU-Mittel an die jeweils betroffenen Staaten sanktioniert werden.

Als Junge Europäische Föderalist*innen begrüßen wir den neuen Vorstoß ausdrücklich und bewerten die Einigung als bedeutende Errungenschaft, die die europäische Demokratie entscheidend stärkt. Bereits in unserem diesjährigen Leitantrag zur Landesmitgliederversammlung haben wir den zunehmenden Abbau demokratischer Strukturen und den Anstieg autoritärer Tendenzen verurteilt und eine Kopplung der Auszahlung von EU-Finanzmitteln an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gefordert. In unserem Juli-Beitrag zur deutschen Ratspräsidentschaft zum Mehrjährigen Finanzrahmen haben wir diese Position erneut bestärkt und die nationalen Abgeordneten im Europäischen Parlament dazu aufgefordert, in dieser Frage Nachbesserungen in den Haushaltsverhandlungen zu erzielen. Der nun angekündigte Kompromiss geht in eben diese Richtung. 

Entsprechend der neuen Vereinbarung erhielt die Europäische Kommission das Vorschlagsrecht, einen Mitgliedstaat bei Verstößen zu sanktionieren. Die Mitgliedstaaten müssten  daraufhin die Maßnahmen per qualifizierter Mehrheit (also 15 Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren) beschließen. Einzelne nationale Vetos aus Staaten wie Ungarn, Polen, Tschechien oder der Slowakei, die relativ oft von ihrem Vetorecht gebrauch machen, könnten einen solchen Beschluss damit nicht mehr verhindern. Die Sanktionierung etwaiger Verstöße, etwa gegen die Pressefreiheit, Meinungsvielfalt, Rechte von Frauen und Minderheiten sowie eine unabhängige Justiz, würde auf diese Weise Staaten, die wiederholt gegen diese Grundrechte verstoßen, erstmalig treffen.

Eine Konditionalität von EU-Mitteln an die in Artikel 2 der EU-Verträge formulierten Werte der Europäischen Union – Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören – ist somit für uns als pro-europäischer Verband ein Schritt in die richtige Richtung. Der Kompromiss bedarf nun noch der Zustimmung des Plenums im Europäischen Parlament sowie dem Rat der Europäischen Union, um in Kraft zu treten.


Mehr zu dem ausgehandelten Kompromiss könnt ihr unter folgenden Links erfahren:

https://www.tagesschau.de/ausland/rechtsstaatsverstoesse-eu-101.html

https://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-haushalt-einigung-im-streit-ueber-rechtsstaatsmechanismus-a-2c148a3b-739a-4cc2-80fb-7a53b8a3d475

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/einigung-in-der-eu-zum-rechtsstaatsmechanismus-17038511.html

https://www.euractiv.com/section/all/news/eu-institutions-strike-deal-on-rule-of-law-mechanism/

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