Erneute Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen

Das BVerfG hat die erneute Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon und die Begleitgesetze durch Kammerbeschluss wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Das heißt, dass der Bundespräsident nicht nur die Gesetze ausfertigen, sondern auch die ihn bereits vorliegende Ratifikationsurkunde unterschreiben kann, so dass …

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