Erneute Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen

Das BVerfG hat die erneute Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon und die Begleitgesetze durch Kammerbeschluss wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Das heißt, dass der Bundespräsident nicht nur die Gesetze ausfertigen, sondern auch die ihn bereits vorliegende Ratifikationsurkunde unterschreiben kann, so dass sie endlich in Rom hinterlegt werden kann.

Damit können wir also noch vor dem irischen Referendum am 2. Oktober ratifizieren. Das ist ein wichtiges Signal nicht
nur nach Irland, sondern auch nach Tschechien.

Beschluss des BVerfG:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090922_2bvr213609.html

Pressemitteilung des BVerfG:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg09-106.html

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