Die EU-Kommission und das Europaparlament haben sich Ende April auf die Grundzüge eines gemeinsamen Lobbyregisters geeinigt. Lobbyisten müssen sich künftig öffentlich registrieren lassen und sich zu einem Verhaltenskodex verpflichten, wenn sie eine dauerhafte Zugangsberechtigung zum EU-Parlament erhalten wollen. In der nächsten Legislaturperiode sollen diese Leitlinien umgesetzt werden.